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BGH, 22.11.2000 - 1 StR 508/00 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO; § 244a StGB
Schuldspruchänderung bei schwerem Bandendiebstahl - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Bande - Diebstahl - Schuldspruch - Änderung - Strafrahmen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 244 a Abs. 2; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 242; ; StGB § 243
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 508/00
Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe zusammen mit seinem Mittäter K. eine Diebesbande gebildet (zu den Anforderungen an eine Bande vgl. BGH NStZ 1999, 187), wird von den Feststellungen nicht getragen.